Bringen sie Freunde und Bekannte mit - es lohnt sich!
Gemeinsam sind wir über 1.100 Menschen, die auf die Suche nach neuen Kolleginnen und Kollegen gehen können. Das private Umfeld eines jeden von uns ist neben Stellenanzeigen und Marketing eine wichtige Ressource zur Gewinnung neuer Mitarbeiter/innen. Gründe, im JugendSozialwerk Nordhausen e. V. zu arbeiten, gibt es genug. Lassen Sie uns diese nach Außen tragen.
Mit unserem "Mitarbeiter werben Mitarbeiter"-Programm honorieren wir das erfolgreiche private Engagement unserer Mitarbeiter/innen bei der aktuellen Suche nach neuen Kolleginnen.
Haben Sie zu uns passende Menschen in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis ? Dann bringen Sie Ihre Bekannten doch einfach mit und sichern Sie sich bis zu 300,- Euro Prämie.
Schritt für Schritt zur Prämie:
Gibt es noch Fragen? Die beantwortet das Vorstandsbüro gern.
Wer ist prämienberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiterinnen Voll- und Teilzeit, die über einen Arbeitsvertrag mit dem Verein verfügen.
Sollte das Arbeitsverhältnis aktuell ruhen (Elternzeit, Krank o. Lfz o.ä.), wird die Prämie erst mit Wiedereintritt in die Lohnzahlung gezahlt. Auszubildende, bzw. Studenten im dualen Studium sind ebenfalls anspruchsberechtigt, sofern sie eine Ausbildungsvergütung durch uns beziehen.
Generell vom Anspruch ausgenommen sind Freiwillige, Praktikanten und Ehrenamtliche, sowie Führungskräfte der 1. Leitungsebene des Vereins. Ausgenommen ist auch, wenn der Bewerber nachweisbar im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit (z. B. Präsenz auf Bewerbermesse) oder durch eine Führungskraft der 1. Ebene in den eigenen Bereich geworben wurde.
Für welche Vermittlung wird die Prämie gezahlt?
Prämiert wird das erfolgreiche Werben einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 10 Wochenstunden. Die Prämienhöhe beträgt bis zu 300,- Euro.
Wie wird die Prämie ausgezahlt?
Eine erste Zahlung in Höhe 200,- Euro brutto wird ausgelöst, wenn die/der geworbene neue Mitarbeiter/in die Stelle angetreten hat. Die zweite Zahlung in Höhe von 100,- Euro brutto fließt, nachdem die Probezeit erfolgreich absolviert ist. Sollte letzteres nicht der Fall sein, bleibt es bei der gezahlten Prämie zum Arbeitsantritt, dieser Betrag wird nicht zurückgefordert.
Die Auszahlung erfolgt als steuer- und sozialversicherungspflichtige Sonderzahlung mit der jeweils nächsten Gehaltszahlung.