Aktuelles

Umsetzung Hinweisgeberschutzgesetz

Auf der Arbeit, in der Firma, im Unternehmen, in der Behörde beobachten Sie etwas, dass gegen Recht und Gesetz verstößt. Als Angestellter bzw. Arbeitnehmer gerät man da schnell in einen Gewissenskonflikt – und bekommt Angst Zivilcourage zu zeigen. Denn eigentlich ist es selbstverständlich, dass Missstände und Vorfälle gemeldet werden können und sollten. Dennoch fürchten diejenigen, die Kenntnis von derartigen Vorfällen erlangen und auf diese hinweisen, Nachteile, Verunglimpfungen und Repressalien. Schließlich sind sie Geheimnisverräter (Whistleblower). Denn diese Dinge sollen ja im Interesse der Verursacher keinesfalls ans Licht kommen.

Der Schutz von hinweisgebenden Personen hatte und hat im Jugendsozialwerk von jeher Priorität. Denn  Rechtsverstöße und Straftaten müssen geahndet werden. Schließlich geht es um die Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen sowie Verordnungen und damit letztlich um den Schutz der Beschäftigten. Dies war und ist unser aller Anliegen. Jetzt ist per Gesetzgebung der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von Hinweis gebenden Personen in Deutschland deutlich verbessert worden. Mit der Einrichtung einer entsprechenden - nun gesetzlich  geforderten - Meldestelle ermöglichen wir verschieden Wege der Mitteilung. Möglich ist dies persönlich oder telefonisch über eine Vertrauensperson, sowie per neu geschaffenem digitalen Meldekanal. Wir grantieren die Anonymität, prüfen den gemeldeten Sachverhalt und leiten ggf. Maßnahmen ein.  Alles erfolgt mit entsprechender Rückmeldung an den Hinweisgeber. So erfährt dieser, was, warum und wie aufgrund des Hinweises erfolgte bzw. eingeleitet worden ist bzw. wird.

Wichtig: Zwischenmenschliche Konflikte, Beschwerden und dergleichen zu bearbeiten, zählt übrigens nicht zu den Aufgaben der Meldestelle.

Natürlich hoffen wir darauf, dass es keine bzw. kaum Vorfällen geben wird, die den Kontakt zur Meldestelle erforderlich machen. Aber wenn, fordern wir Sie auf, sich vertrauensvoll dorthin zu wenden - in Ihrem und unserem Interesse. Denn Verordnungen, Rechtsnormen und Gesetze gilt es,  ohne Wenn und Aber einzuhalten.

Alle Informationen dazu finden Sie zusammengefasst auf www.jugendsozialwerk.de/intern

Zurück