Hilfen zur Erziehung

Der Unternehmensverbund Jugendsozialwerk betreibt ein breites Spektrum von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Von ambulanter Beratung und sozialpädagogischer Familienhilfe reicht die Angebotspalette über teilstationäre Tagesgruppen bis hin zu spezialisierten stationären Einrichtungen.

Vor allem die Erziehung, Förderung und Beschulung von verhaltensauffälligen, sozial benachteiligten, aber auch seelisch behinderten oder sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen wird durch differenzierte Angebote in unseren verschiedenen Einrichtungen ermöglicht.

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (§ 1 Absatz 2 SGB VIII).