8. Mai 2012
Offener Brief der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Nordhausen an die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Nordhausen
Meinungsbild der Eltern in der Diskussion zu einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen in Nordhausen
Sehr geehrte Stadtratsmitglieder,
mit digitalem Schreiben vom 26. März 2012 wurden wir, die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Nordhausen, durch das Amt für Schulen, Sport und Kindertagesstätten aufgefordert, bis zum 30.04.2012 unsere Stellungnahmen sowie die Ergebnisse der Diskussionen mit den Elternbeiräten zu den Varianten einer neuen Gebührensatzung einzureichen. Dieser Aufforderung sind wir jeweils nachgekommen.
In unserem heutigen Schreiben möchten wir Ihnen gemeinsam das Meinungsbild der Elternbeiräte für alle freien Träger insgesamt darstellen.
Von den insgesamt 21 Einrichtungen haben sich für
- Variante 1 (derzeit geltende und am 07.12.2011 beschlossene Satzung) - 4 Einrichtungen,
- Variante 2 (einkommensabhängig, Prinzip nach „bereinigtem Bruttoeinkommen“) - 3 Einrichtungen,
- Variante 1 oder 2 - 1 Einrichtung (das Votum der Eltern hier lautet „einkommensabhängig“),
- Variante 3 (einkommensunabhängig) - 12 Einrichtungen
entschieden. Eine Einrichtung hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Zusammenfassend haben sich die Eltern von 8 Einrichtungen für eine einkommensabhängige und die Eltern von 12 Einrichtungen für eine einkommensunabhängige Variante entschieden.
Wir bitten ausdrücklich darum, die Willensbekundung der Eltern in Ihrem Entscheidungsprozess im Stadtrat entsprechend zu berücksichtigen. Da die Variante der Beitragsfeststellung keinerlei Einfluss auf die Finanzierung unserer Einrichtungen hat, werden wir als freie Träger keine, von den Eltern abweichende Meinung zu einer favorisierten Variante äußern.
Abschließend möchten wir Sie gern noch auf zwei zeitnah zu klärende Sachverhalte bei der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen hinweisen:
- Wir regen an, die Empfehlung zur analogen Anwendung einer neuen Gebührensatzung bei den freien Trägern nicht zum 01.07.2012, sondern zum 01.09.2012 an uns auszusprechen. Die Umstellung der Beitragsveranlagung für die Eltern der Vorschulkinder, welche die Einrichtung nach dem 01.07.2012 noch für maximal 2 Monate besuchen, sollte den Eltern im derzeitigen „Übergangsprozess“ erspart bleiben. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorschulkindern und allen anderen, wie sie durch den Bürgermeister auf Elterninformationsveranstaltungen öffentlich angeregt wurde, halten wir rechtlich für fragwürdig.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass alle freien Träger für das neue Kindergartenjahr keine gültigen Finanzierungsverträge mehr besitzen, da diese durch die Stadt mit Wirkung zum 31.07.2012 gekündigt worden sind. Wenngleich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Kindertageseinrichtungsgesetz geklärt sind, regen wir an, vor Beginn des neuen Kindergartenjahres einen Konsens mit uns zu den Abrechnungsmodalitäten schriftlich zu fixieren.
Wir würden uns freuen, wenn Ihnen sowohl die Meinung der Eltern, als auch unsere Hinweise hilfreich für Ihre anstehenden Entscheidungen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Geschäftsleitung
Geschäftsbereich Kommunikationsmanagement
Namens und im Auftrag von:
| Vertreter/in | Einrichtung |
|---|---|
| Sonja Fahrland | Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Nordhausen e. V. |
| Dr. Uwe Krieger | Ökumenischer Kindergarten Nordhausen e. V. |
| Tilly Pape | Nordthüringer Lebenshilfe gGmbH |
| Mechthild Rödiger | Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Südharz/Burgenlandkreis |
| Andreas Weigel | JugendSozialwerk Nordhausen e. V. |
| Dr. Jana Woywodt | Studentenwerk Thüringen |
28. März 2012
Sehr geehrte Elternvertreter,
Im Zuge der Diskussion um drei mögliche Varianten einer Gebührensatzung für die Benutzung von Kindertagesstätten wurden wir durch die Stadt Nordhausen um Unterstützung gebeten. Wir wurden aufgefordert bis zum 30.04.2012 Modellberechnungen anzufertigen, aus denen hervorgeht wie sich die die Anwendung der drei Varianten gegenüber unserer gültigen Beitragsordnung auf den durchschnittlichen Beitragssatz auswirken würde.
Wir haben dieser Bitte gern entsprochen und der Stadt Nordhausen heute die Ergebnisse schriftlich mitgeteilt. Ihnen möchten wir das Ergebnis natürlich nicht vorenthalten, damit Sie für Ihre Diskussion mit allen vorhandenen Informationen versorgt sind. Unsere Modellberechnungen beziehen sich dabei auf einen Kindergarten mit 44 Kindern und eine Kinderkrippe mit 48 Kindern.
Wir bitten zu beachten, dass uns zum Zeitpunkt der Modellrechnungen in den ausgewählten Einrichtungen unter Umständen Kinder, welche nicht in einer unserer Einrichtungen betreut werden, zur Berücksichtigung der Rabattierung nicht bekannt gewesen sein könnten. Weiterhin lagen Einkommensbescheinigungen teilweise noch unvollständig vor.
| Gebührensatzung vom 07.12.11 | Variante 2 (einkommensabhängig) | Variante 3 (einkommensunabhängig) | |
| Differenz Beitrag Kindergarten | + 17,34 EUR | + 22,14 EUR | + 40,84 EUR |
| Differenz Beitrag Kinderkrippe | + 55,83 EUR | + 55,60 EUR | + 58,50 EUR |
Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich lediglich um durchschnittliche Steigerungen. In welcher Größenordnung sich die Anwendung einer Satzungsvariante auf individuelle Einkommensverhältnisse auswirkt, sollten alle Eltern für sich selbst durch die vorliegenden Satzungsentwürfe prüfen. Auf den ersten Blick in die Detailberechnungen scheint die Anwendung der Variante 2 die gemäßigtsten Auswirkungen auf die unteren und mittleren Einkommenskategorien zu haben.
Sollten sich Ihrerseits Rückfragen zu den vorliegenden Berechnungen ergeben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Geschäftsleitung
Geschäftsbereich Kommunikationsmanagement
19. März 2012
Sehr geehrte Eltern der Nordhäuser Kindertagesstätten,
Am 16. März 2012 haben wir von der Stadt Nordhausen drei unterschiedliche Modelle für eine Gebührensatzung für Kindertagesstätten erhalten:
1. Derzeitige ausgesetzte Satzung, welche nach Bruttoeinkommen gestaffelt ist
2. Ein weiteres einkommensabhängiges Modell nach bereinigtem Brutto, mit einem pauschalen Abzug in Höhe von 25%
3. Ein einkommensunabhängiges Modell mit einem einheitlichen Beitrag für alle und Staffelung nach Kinderzahl
Diese Modelle haben wir allen Elternbeiräten am gleichen Tag weitergeleitet, damit in den Einrichtungen eine Diskussion dazu entstehen kann.
Für den 19. April 2012 laden wir alle Elternbeiräte zu einer Versammlung ein, um gemeinsam mit ihnen und Vertretern der Stadt über die Möglichkeiten zur Gestaltung einer Gebührensatzung zu sprechen.
Weiterhin werden wir im Auftrag unseres Gesamtelternsprechers auch die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen einladen.
Es ist wichtig, dass möglichst alle Elternvertreter an der Versammlung teilnehmen und gegenüber den politischen Vertretern das Meinungsbild ihrer Kita deutlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Richter
Geschäftsleitung
Geschäftsbereich Kommunikationsmanagement
27. Februar 2012
Sehr geehrte Eltern der Nordhäuser Kindertagesstätten,
am 23.02.2012 fand der angekündigte Abstimmungstermin mit Ihren Elternbeiratsvorsitzenden statt. Es waren insgesamt 17 Elternvertreter aus 12 Einrichtungen anwesend. Nachstehend finden Sie eine kurze Ergebniszusammenfassung:
- der JSW möchte die Eltern und insbesondere die Elternvertreter dabei unterstützen, und wird das Meinungsbild der Eltern gegenüber der Stadt vertreten
- ein Möglichkeit zur Unterstützung ist, Herrn Kaufmann als Elternsprecher des JSW bei Terminen zwischen der Stadt Nordhausen und dem JSW zu diesem Thema hinzuzuziehen
- zudem legitimieren die Elternvertreter Herrn M. Seifert (Montessori Kinderhaus) als Stellvertreter, der in Vertretung für sie ebenfalls zu den Terminen hinzugezogen wird
- der JSW wird die Elternvertreter bei der Information und Kommunikation mit den Eltern unterstützen, insbesondere dabei, die Meinung der Eltern für jede Kita einzuholen
- die Elternvertreter beauftragen den JSW mit der Organisation einer Informationsveranstaltung für alle Elternbeiräte, zu der auch die Stadt für eine fachliche Stellungnahme eingeladen wird
- die Elternvertreter beauftragen den JSW zudem mit der Prüfung, inwieweit die freien Träger gemeinsam ihren Standpunkt zu Gebührensatzung und Stellungnahmen der Stadt mitteilen
- im Übrigen gilt bis auf weiteres für die Kindertageseinrichtungen des JSW in Nordhausen die bisherige Elternbeitragsordnung; die schriftliche Aufforderung an die Eltern zu Abgabe von Einkommensunterlagen ist damit gegenstandslos
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Geschäftsleitung
Geschäftsbereich Kommunikationsmanagement
16. Februar 2012
Sehr geehrte Eltern der Kindertageseinrichtungen in Nordhausen,
am 15.02.2012 erhielten wir das von der Stadt Nordhausen angekündigte Schreiben, mit welchem wir unter anderem gebeten werden, die Anwendung der neuen Gebührensatzung auszusetzen.
Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Wir werden alle Eltern darüber in einem persönlichen Anschreiben gesondert in Kenntnis setzen.
Weiterhin wird uns in diesem Schreiben vorgeschlagen, die Anhörung der Elternschaft zur neuen Satzung und unserer darauf basierenden Beitragsordnung erneut und ergebnisoffen durchzuführen. Die Stadt Nordhausen bietet an zu diesen Gesprächen Vertreter zu entsenden, damit ein lückenloser Informationsfluss zwischen Stadt, Ihnen und uns jederzeit gewährleistet ist.
Die erneute Anhörung der Elternschaft und auch das Gesprächsangebot der Stadt begrüßen wir sehr. Wir haben bereits die Vorsitzenden der Elternbeiräte unserer Kindertagesstätten zu einem entsprechenden Abstimmungstermin eingeladen. Hier werden wir mit Ihren Vertretern die weiteren Informationsveranstaltungen und Schritte abstimmen und Sie wieder informieren. Zu den dann folgenden Veranstaltungen für die Elternbeiräte werden wir auf das Gesprächsangebot der Stadt gerne zurück kommen und entsprechend einladen.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Geschäftsleitung
Geschäftsbereich Kommunikationsmanagement
15. Februar 2012
Sehr geehrte Eltern der Kindertageseinrichtungen in Nordhausen,
die am 07. Dezember 2011 vom Stadtrat beschlossene neue Beitragssatzung für Kindertagesstätten in Nordhausen wurde in den letzten Wochen öffentlich sehr kontrovers diskutiert.
Die letzten, der Tagespresse zu entnehmenden Verlautbarungen seitens der Stadt waren:
- dass die Träger gebeten werden, die Anwendung der Satzung bis zum 30.06.2012 auszusetzen und
- dass die Stadtverwaltung die neue Satzung in dieser Zeit mit Eltern und Trägern nochmals ausführlich diskutieren möchte.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich versichern, dass wir als Träger Ihrer Kindertagesstätte den Prozess der erneuten Diskussion bestmöglich unterstützen wollen und werden.
Damit diese Diskussion zwischen Stadtverwaltung, Ihnen und uns auf Augenhöhe geführt werden kann, laden wir Ihren Elternvertreter zunächst zu einem Informations- und Abstimmungstermin ein. In diesem möchten wir grundlegende Informationen weitergeben, einfache Kommunikationswege zwischen Ihnen und uns vereinbaren und ein gemeinsames Meinungsbild herstellen. Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir für die Dauer des Diskussionsprozesses die Anwendung der neuen Beitragssatzung bis zum 30.06.2012 aussetzen werden. Hierzu werden wir alle Eltern noch gesondert informieren.
Sobald es hier weitere Informationen gibt, werden wir an dieser Stelle wieder auf Sie zukommen. Zusätzlich stellen wir Ihnen aktuelle Informationen jederzeit kurzfristig per Aushang in den Einrichtungen und auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/jugendsozialwerk zur Verfügung.
Somit möchten wir gewährleisten, dass Ihre Interessen in den Gesprächen bestmöglich vertreten werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Geschäftsleitung
Geschäftsbereich Kommunikationsmanagement










