Verbund sozialer Einrichtungen SLF-RU Ambulante Angebote

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Das Fahrzeug der SPFH/EB!Das Büro der SPFH/EB!

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"Hilfe zur Selbsthilfe"

Wir bieten ambulante Hilfen als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII und als Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII an.

 

So kann den Forderungen nachgekommen werden, die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie zu vermeiden. Außerdem können so unsere teilstationären und stationären Angebote nahtlos weitergeführt werden.

 

Der Erziehungsbeistand und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind finanzierte Leistungen des Jugendamtes.