Kinderschutzwohnung
99734 Nordhausen · Alexander-Puschkin-Straße 2 · 03631/896549

Die Kinderschutzwohnung ist eine vorläufige Unterbringung nach § 42 SGB VIII für Mädchen und Jungen zwischen 0 und 14 Jahren. In der Kinderschutzwohnung steht ein Platz zur Verfügung (optional erweiterbar).
Vorrangig ist die Aufnahme in die Schutzwohnung eine Maßnahme der Krisenintervention, um Kinder/ Jugendliche vor einer konkreten Gefährdung zu schützen.
Strukturell und organisatorisch ist die Kinderschutzwohnung in die stationäre Jugendhilfeeinrichtung "Kinderland" eingebunden.










