Kinderschutzwohnung

99734 Nordhausen · Alexander-Puschkin-Straße 2 · 03631/896549

kinderland@jugendsozialwerk.de

 
 
 
 

Die Kinderschutzwohnung ist eine vorläufige Unterbringung nach § 42 SGB VIII für Mädchen und Jungen zwischen 0 und 14 Jahren. In der Kinderschutzwohnung steht ein Platz zur Verfügung (optional erweiterbar).

 

Vorrangig ist die Aufnahme in die Schutzwohnung eine Maßnahme der Krisenintervention, um Kinder/ Jugendliche vor einer konkreten Gefährdung zu schützen.

 

Strukturell und organisatorisch ist die Kinderschutzwohnung in die stationäre Jugendhilfeeinrichtung  "Kinderland" eingebunden.

 

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