Jugendhilfe in der Region Nordhausen
In den Jugendhilfeeinrichtungen der Region Nordhausen werden Leistungen in Form von stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten gewährt. Die Hilfe umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen (§ 27 SGB VIII). Ihr Ziel besteht darin, den jungen Menschen in seiner Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen.
Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen unseres Vereins wird grundsätzlich vom zuständigen Jugendamt gewährt und muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die jeweiligen Rahmenbedingungen sowie die Dauer und Zielstellung der Unterbringung werden im Hilfeplan festgelegt.





